Wir über uns
Die Partnerschaft für Demokratie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist Teil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Durch die Partnerschaft werden unterschiedliche ehrenamtliche Projekte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gefördert. Die inhaltlichen Schwerpunkte einer Förderung sind dabei so vielfältig wie unser Land.
Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie mehr über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie den Institutionen der Partnerschaft für Demokratie.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist ein 2014 aufgelegtes Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mit dem Bundesprogramm unterstützt das Bundesministerium zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und gegen jede Form von Extremismus. Gefördert werden Projekte in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, respektvolles und gewaltfreies Miteinander einsetzen.
Kernziele der aktuellen Förderperiode sind:
Demokratie fördern
Das Verständnis für Demokratie, demokratische Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Es geht um grundlegende Prinzipien wie Rechtstaatlichkeit, Gleichwertigkeit, den Schutz der Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen. Insbesondere Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte vermittelt werden.
Vielfalt gestalten
Es sollen Lösungen erarbeitet werden, um allen Menschen ein diskriminierungsfreies Leben zu ermöglichen. Die Gesellschaft soll Vielfalt als Chance begreifen und Widersprüche aushalten. Die Projekte fördern das Verständnis für Vielfalt und Respekt sowie die Anerkennung von Diversität.
Extremismus vorbeugen
Die Entstehung demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene sowie extremistischer Einstellungen sollen möglichst verhindert und dennoch stattfindende Radikalisierungsprozesse frühzeitig unterbrochen werden.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finden Sie auf folgender Seite: https://www.demokratie-leben.de/
Die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie ist die zentrale Anlaufstelle für (potentielle) Antragssteller, die Mitglieder des Begleitausschusses und dem federführenden Amt. Zu den Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle zählen:
- die Koordination der Arbeit des Begleitausschusses
- die Vorprüfung und Bewertung der Projektanträge
- Information der Antragssteller über die Entscheidung des Begleitausschusses
- Kontrolle der zweckentsprechenden Umsetzung der Projekte, mittels Vor-Ort-Termine
- Information des Begleitausschusses über die Umsetzung der bewilligten Projekte
- inhaltlich-fachliche Beratung von Projektträger
- Öffentlichkeits- und lokale/regionale Vernetzungsarbeit
- Fortbildung, fachliche Qualifizierung und Beratung der beteiligten Akteure
- Unterstützung der zielgerichteten Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteure für Aktivitäten gegen Extremismus, Gewalt und unterschiedlichen Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter Beteiligung der Bürger
Kontaktdaten:
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.
Fach- und Koordinierungsstelle
Ziegelbergstraße 16
17033 Neubrandenburg
Frau Mandy Seperant
Tel.: 0175 8750766
E-Mail: mandy.seperant@caritas-im-norden.de
Das Federführende Amt in der kommunalen Verwaltung ist Antragsteller und Zuwendungsempfänger der Förderung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Es ist zentraler Ansprechpartner vor Ort für das Bundesministerium bzw. die Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und Anlaufstelle und Partner für die Koordinierungs- und Fachstelle.
Das Federführende Amt ist insbesondere pflichtgemäß zuständig für:
- die rechtsverbindliche Antragstellung für die „Partnerschaft für Demokratie“ auf Zuwendung von Bundesmitteln aus dem Programm;
- die rechtliche und inhaltliche Verantwortung der Umsetzung der „Partnerschaften für Demokratie“, einschließlich der Organisation, Berufung bzw. Bereitstellung einer Koordinierungs- und Fachstelle und des Begleitausschusses;
- für die ordnungsgemäße Mittelverwendung;
- für die Weiterleitung der zugewendeten Bundesmittel an Dritte (u. a. Auszahlung der Mittel für die Fonds und der daraus finanzierten Einzelmaßnahmen), einschließlich der rechtsverbindlichen Mittelanforderung bei der Regiestelle und der Bereitstellung von Informationen
- für die Abrechnung der Fördermittel gegenüber der Regiestelle (Verwendungsnachweis) und die damit zusammenhängende Erstprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel entsprechend der Regelungen nach Nr. 7.2 der Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO (ANBest-Gk).
Kontaktdaten:
Jugendamt Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
Frau Marion Schild
Tel.: 0395 57087 5325
E-Mail: marion.schild@lk-seenplatte.de
Frau Evelyn Streich
Tel.: 0395 57087 5287
E-Mail: evelyn.streich@lk-seenplatte.de
Frau Marie Räder
Tel.: 0395 57087 5418
E-Mail: marie.raeder@lk-seenplatte.de
Wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist die Bildung eines lokalen bzw. regionalen Begleitausschusses, der neben Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird. Dieser unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der „Partnerschaft für Demokratie“.
Zu den Aufgaben des Begleitausschusses gehören:
- die Festlegung der Eckpunkte der Gesamtstrategie nach Beratung in der Demokratiekonferenz;
- er entscheidet, welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds der Zielerreichung der „Partnerschaft für Demokratie“ dienen und spricht eine Förderempfehlung aus
Der Begleitausschuss tagt in der Regel dreimal im Jahr und besteht aus stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten, beratenden Mitgliedern. Die Aufgabe der beratenden Mitglieder ist die sachkundige Unterstützung des Begleitausschusses.
Was ist der Jugendfonds?
Der Jugendfonds lässt sich am besten als Topf beschreiben. Ein Topf der mit Geld gefüllt ist (10.000 EUR pro Jahr), um damit die Eigeninitiative von jungen Menschen im ländlichen Raum der Mecklenburgischen Seenplatte (finanziell) zu unterstützen. Das Geld des Fonds kommt vom Förderprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums. Für mehr Jugendbeteiligung können wir mit dem Jugendfond mächtig austeilen.
Was kann gefördert werden?
Prinzipiell fast alles: Veranstaltungen und Aktionen, Fortbildungen zu Themen wie Demokratie, Toleranz, Rhetorik und Beteiligung, Honorare z. B. für Musiker, Sachkosten / Material, Fahrtkosten bei Projekten, Mietkosten für Technik und so weiter.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Um euer Projekt durch den Jugendfonds fördern zu lassen, ladet ihr euch den Antrag herunter füllt ihn aus und sendet ihn an die dort angegebene E-Mailadresse.
Bei Fragen könnt ihr die AWO Vielfalt kontaktieren.
Sabrina Schlüter
E-Mail: s.schlueter@awo-vielfalt.de
Festnetz: 03981 – 206454